Mitgliederbeiträge Verein für Kanusport Berlin e.V.
Mitgliederbeiträge Landes Kanu Verband Berlin e.V.
Aufnahmegebühr des Vereins für Kanusport Berlin e.V.
Schlüsselpfand für Bootshausschlüssel
Aufnahmeanträge
Mitgliederbeiträge Verein für Kanusport Berlin e.V.
Um es unseren Kassierern möglichst einfach zu gestalten, bitten wir euch alle Beiträge nach der jeweiligen Beitragsart einzeln zu überweisen.
Des weiteren bitten wir euch, die Beiträge halbjährlich oder jährlich am 01. Januar bzw. 01. Juli jeweils im Voraus für die Monate Januar bis Juni bzw. Juli bis Dezember zu zahlen.
Achtung alte IBAN nicht mehr gültig! | Beitrag/Monat (Stand 23.02.2013) | |
Erwachsene | 18,00 € | |
Jugendliche (15 – 18 Jahre), Auszubildende, Studenten | 14,00 € | |
Schüler (bis 14 Jahre) | 12,00 € | |
Kinder von Vereinsmitgliedern (10 – 14 Jahre) | 7,00 € | |
Förderbeitrag (außerordentl. Mitglieder) | 5,00 € | |
Bootsstand (KI, CI) | 2,00 € |
Mitgliederbeiträge Landes Kanu Verband Berlin e.V.
maßgeblich ist das Alter zum jeweils 01. Januar eines Jahres | Beitrag/Jahr (Stand 01.01.2021) | |
Erwachsene (ab 19 Jahre) | 32,50 € | |
Jugendliche (15 – 18 Jahre) | 22,60 € | |
Schüler (7 – 14 Jahre) | 7,30 € |
Aufnahmegebühr des Vereins für Kanusport Berlin e.V.
einmalig | ||
Erwachsene | 25,00 € | |
Schüler / Jugendliche | 15,00 € |
Schlüsselpfand für Bootshausschlüssel
einmalig | ||
für Mitglieder (ab 18 Jahre) | 50,00 € | |
Bungalow- und Wohnwagengebühr
Beitrag/Monat | ||
Alle Bungalow-, Wohnwagen-, Wohnmobilnutzer sowie Nutzer sonstiger auf dem Grundstück abgestellter Gefährte |
10,00 € |
Bankverbindung
Empfänger: Verein für Kanusport Berlin e.V.
Bank: Postbank
neue IBAN bitte beim Kassierer erfragen – zur Vermeidung betrügerischer Abbuchungen, kann diese nicht mehr auf der Webseite veröffentlicht werden!
alte IBAN: DE23 1001 0010 0079 9001 05 (nicht mehr gültig!!!)
Um es unseren Kassierern möglichst einfach zu gestalten, bitten wir euch alle Beiträge nach der jeweiligen Beitragsart einzeln zu überweisen.
Des weiteren bitten wir euch, die Beiträge halbjährlich oder jährlich am 01. Januar bzw. 01. Juli jeweils im Voraus für die Monate Januar bis Juni bzw. Juli bis Dezember zu zahlen.